Aktuelles

18. April 2018: Das Verwaltungsgericht sistiert auf Antrag der Bauherrschaft das Verfahren am Verwaltungsgericht.

15. März 2018: Die Nachbarn (IG Tiefenbrunnen) erheben Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Baurekursgerichts und verlangen die Aufhebung der Baubewilligung.

9. Februar 2018: Der Rekurs der Nachbarn (IG Tiefenbrunnen) wird vom Baurekursgericht grösstenteils abgewiesen.
Damit wird die Baubewilligung für das Bauprojekt bestätigt.

Januar 2018: aktueller IG-Flyer – zum Weiterleiten, Ausdrucken, Verteilen
Helfen Sie mit! Verschicken Sie den Flyer, drucken Sie ihn aus, verteilen Sie ihn in Ihrem Haus, bei Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten! Informieren Sie Ihre Hausbesitzer!

13. Oktober 2017: Abgeändertes Projekt der SBB
Die SBB haben ein abgeändertes Projekt ausgearbeitet und das entsprechende Baugesuch beim Amt für Baubewilligungen eingereicht. Die Baubehörde hat entschieden, dass dieses abgeänderte Projekt neu ausgeschrieben werden muss. Die Ausschreibung ist am 11./13.10.2017 im Amtsblatt publiziert worden.

Oktober 2017 – Gestaltungsplanpflicht
Der Gemeinderat Zürich hat für das SBB-Areal Tiefenbrunnen am 25.10.2017 definitiv eine Gestaltungsplanpflicht beschlossen (siehe auch Mitteilung vom 14. Mai 2014).
Mit einem solchen Gestaltungsplan soll sichergestellt werden, dass „die Nutzung des gesamten Areals abgestimmt auf die Bedürfnisse der Benutzer des öffentlichen Verkehrs erfolgt und dass die Überbauung der exponierten Lage entsprechend städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltet wird“. Ob die festgesetzte Gestaltungsplanpflicht Auswirkungen auf das aktuelle Bauprojekt haben wird, ist noch offen.

28. September 2017: Das Rechtsmittelverfahren am Baurekursgericht geht weiter.
Die Autowaschanlage Meylenstein hatte im Januar 2015 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Dieses Beschwerdeverfahren war bis Ende September 2017 sistiert. Die SBB haben einen Vergleich mit Meylenstein geschlossen und die Beschwerde wurde beim Bundesgericht zurückgezogen. Aus diesem Grund setzt nun das Baurekursgericht das Hauptverfahren bezüglich der übrigen Rekurse fort und wird über die noch nicht rechtskräftig beurteilten Rügen entscheiden.

Januar 2015 bis September 2017
Das Rechtsmittelverfahren ist am Bundesgericht sistiert.

Januar 2015
Ein vom Bauprojekt betroffener Nachbar hat Beschwerde beim  Bundesgericht eingereicht.

6. November 2014
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der SBB (betreffend Attikageschoss) gegen den Entscheid des Baurekursgerichts leider gutgeheissen. Der Fall wird zur Behandlung der weiteren Rügen an das Baurekursgericht zurückgewiesen.

28. Februar 2014 –  Der Rekurs war erfolgreich!
Mit Entscheid vom 28. Februar hat das Baurekursgericht unseren Rekurs gutgeheissen und die Baubewilligung(en) aufgehoben. Die SBB hat Anfang April Beschwerde gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes erhoben. Die IG Tiefenbrunnen nimmt aktuell Stellung dazu. Das Verfahren geht also weiter und es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht voraussichtlich im Herbst entscheiden wird.

Info-Veranstaltung der SBB vom 11. März 2013, 18.00 Uhr, Mühle Tiefenbrunnen

Die SBB haben über den Stand der Planungen und der drei Rekursverfahren informiert. Wirkliche News gab es jedoch keine. Über 60 interessierte Anwohner/innen hatten sich zusammengefunden. Aus dem Publikum kamen zahlreiche interessante Fragen und Wortmeldungen. Die Antworten des SBB-Podiums waren eher unbefriedigend. Wir hatten den Eindruck, dass die Anliegen der Betroffenen nicht ernst genommen werden und es sich um eine Art Pflichtübung handelte.

Votanten machten darauf aufmerksam, dass der geplante Bau den Verkehrsknotenpunkt Tiefenbrunnen überhaupt nicht aufwertet, dass das überdimensionierte Attika-Geschoss den Bahnhof erschlägt und es wurde kritisiert, dass keine Wohnungen und keine Räume für das Quartiergewerbe geplant sind.
Nicht überzeugen konnte eine Lärmstudie von Basler+Hofmann, die von einer Reduktion des Strassenlärms um ca. 5 Dezibel ausgeht. Berücksichtigt wurde dabei in erster Linie der Strassenlärm, nicht jedoch der Eisenbahnlärm.
Die SBB verkauften den neuen Anstrich der Unterführung mit einer grauen Plastikfarbe als Verbesserung, dem die schönen Schulklassen-Malereien zum Opfer gefallen sind. Nötig wären hingegen rollstuhl- und kinderwagengerechte Aufgänge.

Es wurde mit Erstaunen festgestellt, dass die SBB nach den Erfahrungen mit dem „Hotz-Klotz“ dieselben Fehler erneut machen. Sie nahmen z.B. ihre Verantwortung nicht wahr und führten für diesen sensiblen Ort keinen Projektwettbewerb durch, um auch alternative Lösungen zu prüfen. Thema war auch die fragwürdige Haltung des Kantons bezüglich der Richtlinien und Verträge zum Konzessionsland. Bei zahlreichen Kritikpunkten verwiesen die SBB auf die Stadt und den Kanton, so dass auf deren Beteiligung an der nächsten Info-Veranstaltung im Winter 2013/14 zu hoffen ist.
Bagatellisiert haben die SBB die Tragweite der drei hängigen Rekurse (bzw. vier Rekurse, wenn man den eigenen Rekurs der SBB gegen die Auflagen betreffend die Erschliessung mitzählt).  Gemäss SBB werden die Rekurse voraussichtlich im Herbst entschieden – für 2014 rechnen Sie mit dem Baubeginn. Wir werden sehen.

Siehe auch Medien / Links mit aktuellen Artikeln und Leserbriefen.


Am 27. Dezember 2012 hat die IG Tiefenbrunnen den Rekurs gegen die SBB-Überbauung beim Baurekursgericht eingereicht.

Es konnten zahlreiche gewichtige Rekurspunkte geltend gemacht werden.
Mit dem (erstinstanzlichen) Gerichtsentscheid kann in circa 6-8 Monaten gerechnet werden.

Wer uns im Kampf gegen den monströsen SBB-Riegel unterstützen möchte, wird gebeten, sich finanziell zu beteiligen. Für die Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten benötigen wir dringend Ihre Unterstützung. Die IG Tiefenbrunnen arbeitet ehrenamtlich.

Wir danken für Beiträge auf:
Postkonto “Pro Tiefenbrunnen”
IBAN CH21 0900 0000 8064 1518 5
BIC POFICHBEXXX


Am 28. November 2012 war die Baubewilligung für die Überbauung Tiefenbrunnen eingetroffen. Die IG Tiefenbrunnen war erstaunt und enttäuscht, dass die Bausektion des Stadtrates das Baugesuch so unkritisch beurteilt hat. Das Bauvorhaben wurde auf ganzer Linie bewilligt und es werden kaum Korrekturen verlangt. Die städtebauliche Würdigung nimmt keinerlei Bezug auf die gewachsenen baulichen Strukturen oder die Interessen der Quartierbewohner/innen. Unter anderem ist auch nicht nachvollziehbar, warum der Kanton von der Anwendung der Richtlinien für Konzessionsland absieht. Aus Sicht der IG Tiefenbrunnen gibt es zahlreiche weitere Mängel, die man im Rahmen eines Rekurses rügen kann.


Die IG Tiefenbrunnen wurde Anfang März 2012 von Anwohnern und Betroffenen anlässlich des geplanten SBB-Bauprojektes gegründet, um Meinungen, Argumente, Wissen und Kontakte zu sammeln und um Anwohner, Betroffene und Sympathisanten zu informieren. Die IG Tiefenbrunnen setzt sich für eine sorgsame und transparente Planung und den Einbezug der Betroffenen im Quartier ein.

Falls Sie genauere Informationen wünschen, tragen Sie sich bitte in unseren Newsletter ein oder melden Sie sich direkt bei uns.

IG Tiefenbrunnen
Seefeldstrasse 243, 8008 Zürich
Telefon 043 818 50 41
info@ig-tiefenbrunnen.ch